Unsere Unfall- & Pannenhilfe
Panne oder Unfall? – Dann sind wir von Kfz-Servicepoint Hilling für Sie da! Wenn Sie mit Ihrem Auto liegen bleiben oder in einen Unfall verwickelt werden, helfen wir Ihnen ab dem ersten Moment weiter: Wir schleppen Sie ab, bringen Sie bei Bedarf direkt zu uns in die Werkstatt und können dann umgehend die entsprechenden Unfallreparaturen vornehmen. Wir lassen Autofahrer in 64859 Eppertshausen und Umgebung nicht im Stich.
Über 2,6 Millionen Unfälle haben sich im letzten Jahr auf Deutschlands Straßen ereignet. Damit geht die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen zurück. Trotzdem sollte man einen Blick in die Liste der Verkehrs-Statistiker wagen, um sich ein Bild über die Fehler und Gefahren zu verschaffen, die am häufigsten zu Unfällen führen:
Die Nummer eins der häufigsten Unfallursachen ist doch irgendwie überraschend: Nicht etwa Rasen oder das Missachten der Vorfahr, sondern Fehler beim Wenden, Abbiegen, Rückwärts- oder Anfahren machen den größten Teil aller beim Statistischen Bundesamt registrierten Unfälle aus.
Auf dem zweiten Platz der häufigsten Unfallursachen landet das Missachten der Vorfahrt. Am zweithäufigsten scheppert es also auf deutschen Straßen, weil ein Autofahrer die geltende Vorfahrt eines anderen Fahrers nicht beachtet hat.
Immer wieder rasen Lkw und Pkw und gefährden das eigene und fremdes Leben. Ein zu geringer Abstand zum Vordermann macht die dritthäufigste Unfallursache aus und kann schnell lebensbedrohlich sein.
Erst auf dem vierten Platz landet die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ – damit ist sowohl zu schnelles als auch zu langsamem Fahren gemeint. Beides stellt eine enorme Gefahr im Straßenverkehr dar.
Pannenstatistik: Diese Autoteile streiken am meisten
Auffahrunfall – wer ist wirklich schuld?
Wir alle kennen diesen Moment, in dem man kurz unachtsam ist oder der Autofahrer vor uns plötzlich sehr stark bremst und der Abstand zum Vordermann schnell auf wenige Zentimeter schrumpft. Solche Momente sind sehr gefährlich, denn wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu den häufigsten Unfallarten.
Wenn es dann zum Unfall kommt, muss schnell geklärt werden, wer die Schuld trägt und so die Kosten für Reparatur und gegebenenfalls den Abschleppdienst tragen muss. Intuitiv würde man denken, dass immer der Auffahrende die Schuld trägt, schließlich hätte er ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. So oder so sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.
Schaden an Auto verursacht – so verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie ein parkendes Auto touchieren und vom Fahrzeughalter weit und breit keine Spur ist, gilt es, richtig zu handeln, um nicht den Straftatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich in solch einer Situation richtig verhalten.
Einmal kurz nicht richtig aufgepasst und schon kracht es. Solch ein Moment der Unachtsamkeit sollte nicht als Bagatelle abgestempelt werden, auch wenn der angerichtete Schaden am fremden Auto noch gering und unbedeutend erscheint. Wenn Sie ein Auto rammen und der Halter nicht in Sicht ist, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Zuerst sollten Sie warten und nachsehen, ob Sie den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen können. Je nachdem, wo Sie sich befinden, kann dies länger dauern oder sehr schnell gehen. Auf einem Supermarktparkplatz kann man das Kennzeichen schnell im Laden ausrufen lassen und alles Nötige schnell klären.
Als Nächstes sollten Sie, wie bei jedem Unfall, den Schaden melden und die Polizei kontaktieren. Am besten lassen Sie zusätzlich zu dem Anruf bei der Polizei, und falls diese nichts anderes mit Ihnen besprochen hat, eine Visitenkarte oder Ihre Kontaktdaten am Unfallwagen.
Wenn Sie einfach nur einen Zettel am beschädigten Fahrzeug befestigen und dann vom Unfallort verschwinden, begehen Sie Fahrerflucht nach Strafgesetzbuch § 142 Fahrerflucht durch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ droht eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Strafe ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch den Versicherungsschutz können Sie mit einer begangenen Fahrerflucht verlieren. Wer bereits die Straftat begangen hat, sollte sich trotzdem noch bei der Polizei melden – je nach verstrichener Zeit kann die Strafe gemildert werden.
Was ist eigentlich ein Bagatellschaden?
Im Zusammenhang mit Unfällen und Schadensregulierung hört man häufig von sogenannten Bagatellschäden. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Wir haben die Antwort.
Schätzungsweise ereignen sich jedes Jahr über 100.000 Unfälle in Deutschland, sogenannte Bagatellschäden als Folge haben. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem hochklassigen Sportwagen schwerer als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren.
Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen.
Wertminderung trotz Reparatur?
Auch wenn wir Experten für die Unfallreparatur sind, können wir aus Ihrem Unfallwagen nicht wieder einen Neuwagen machen. So müssen Sie mit einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs rechnen. Bei der Wertminderung wird zwischen zwei Arten unterschieden, und zwar zwischen der merkantilen Wertminderung und der technischen Wertminderung.
Die merkantile Wertminderung bezieht sich auf den Wiederverkaufswert. Da ein Unfallwagen im Vergleich zu einem neuen Modell immer weniger im Verkauf erzielt, müssen Sie nach einem Unfall immer mit einem geringeren Wiederverkaufswert rechnen.
Die technische Wertminderung bezieht sich auf Mängel, die trotz Reparatur zurückbleiben, wie z. B. ein Lackschaden, der nicht mit dem exakt gleichen Lack ausgebessert wurde. Wenn Sie zu uns für eine Reparatur kommen, gehen wir mit Ihnen zusammen die Kostenpositionen für jede Reparaturmöglichkeit durch und beachten dabei auch die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, sodass Sie immer die maximale Leistung bei einem minimalen Verlust im Wert erwarten dürfen.
Lassen Sie sich von uns abschleppen, oder kommen Sie bei einem Unfall also am besten direkt zu Kfz-Servicepoint Hilling und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind DER Spezialist für Unfallschäden in 64859 Eppertshausen und Umgebung.